Drohnenführerschein nach EU-Drohnenverordnung

Seit dem 31. Dezember 2020 ist eine neue EU-Drohnenverordnung in Kraft, die für die gesamte Europäischen Union sowie Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein gilt. Im Rahmen dieser Verordnung wurden zwei neue Drohnenführerscheine eingeführt: der EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis. Beide Zertifikate sind fünf Jahre gültig.

Für wen gilt die Drohnenführerschein-Pflicht

Eine Drohne kaufen kann sich jeder, aber nicht jeder darf alle Drohnen ohne weiteres fliegen.

Für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, ist ein Drohnenführerschein vorgeschrieben – das gilt sowohl für Bestandsdrohnen, die noch nicht nach der neuen EU-Drohnenverordnung klassifiziert worden sind, als auch für Drohnen der neu eingeführten Risikoklasse C0.

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

EU-Kompetenznachweis: Der kleine Drohnenführerschein (A1/A3)

Für den kleinen Drohnenführerschein musst du an einem speziellen Online-Lehrgang teilnehmen und eine Prüfung absolvieren. Der Onlinekurs besteht aus verschiedenen Videos, Grafiken und Texten. Bei der Prüfung wird mit 40 Multiple-Choice-Fragen getestet, ob du über das notwendige Grundwissen verfügst, um eine Drohne sicher steuern zu können. Dabei müssen mindestens 75 Prozent der Antworten korrekt sein. Erwerben kannst du den kleinen Drohnenführerschein beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Beim erfolgreichen Bestehen der Prüfung erhältst du den kleinen Drohnenführerschein im PDF-Format zum Ausdrucken. Es gibt aber auch einige Anbieter, bei denen du eine Scheckkarte mit QR-Code bestellen kannst, über die der digitale EU-Kompetenznachweis aufgerufen werden kann.

Für folgende Drohnen brauchst du den kleinen Drohnenführerschein:

  • Bestandsdrohnen zwischen 250 und 500 Gramm
  • Drohnen zwischen 500 Gramm und unter zwei Kilogramm (wenn in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden soll)
  • Drohnen ab 250 und unter 900 Gramm aus der Klasse C1

EU-Fernpilotenzeugnis: Der große Drohnenführerschein (A2)

Auch der große Drohnenführerschein kann beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden. Um das EU-Fernpilotenzeugnis erhalten zu können, musst du bereits den EU-Kompetenznachweis besitzen. Außerdem brauchst du eine Selbsterklärung, in der du die Durchführung von praktischen Kenntnissen bestätigst. Die Prüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis kannst du entweder online oder bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle absolvieren. Sie besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten.

Für folgende Drohnen musst du den großen Drohnenführerschein vorweisen:

  • Bestandsdrohnen über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm (bei Betrieb in der Kategorie OPEN A2) oder
  • Drohnen über 900 Gramm und unter 4 Kilogramm (Klasse C2), wenn in der Kategorie OPEN A2 geflogen werden soll

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